Ablauf & Kosten

Im Anschluss an Ihre Kon­takt­auf­nah­me geht es in nur drei Schrit­ten zur Ihrem The­ra­pie­platz

Erstgespräch

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Schritt 1

Im Erst­ge­spräch bespre­chen wir Ihr aktu­el­les Anlie­gen und klä­ren, wie ich Sie best­mög­lich unter­stüt­zen kann. Dar­über hin­aus erhal­ten Sie ers­te Infor­ma­tio­nen zum orga­ni­sa­to­ri­schen Ablauf sowie zu den Inhal­ten der wei­te­ren psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Sit­zun­gen.

Probatorik

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Schritt 2

Nach dem Erst­ge­spräch fol­gen bis zu vier pro­ba­to­ri­sche Sit­zun­gen, die ohne vor­he­ri­ge Bean­tra­gung bei der Kran­ken­kas­se in Anspruch genom­men wer­den kön­nen. Die­se die­nen dem Auf­bau einer ver­trau­ens­vol­len the­ra­peu­ti­schen Bezie­hung, der Dia­gno­se­stel­lung und der Infor­ma­ti­ons­ge­win­nung. Am Ende der Pro­ba­to­rik erstel­len wir gemein­sam ein Modell zur Ent­ste­hung und Auf­recht­erhal­tung Ihrer Beschwer­den. Auf die­ser Grund­la­ge ent­wi­ckeln wir Ihre indi­vi­du­el­len The­ra­pie­zie­le.

Beantragung

Schritt 3

Wenn Sie dies wün­schen, stel­le ich nach den pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen einen Antrag auf Kos­ten­über­nah­me bei Ihrer Kran­ken­kas­se oder Bei­hil­fe­stel­le. In der Regel ist hier­für eine ärzt­li­che Abklä­rung durch Ihren Haus­arzt, Psych­ia­ter oder Neu­ro­lo­gen erfor­der­lich, der einen Kon­si­li­ar­be­richt erstellt. Die­ser Bericht wird dem Antrag auf Kos­ten­über­nah­me bei­gefügt.

Kosten

Die Abrech­nung erfolgt gemäß der Gebüh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peu­ten (GOP). Soll­ten Sie Fra­gen zum Stei­ge­rungs­satz oder zu den Kos­ten haben, kön­nen wir dies ger­ne im Vor­feld klä­ren.

Die meis­ten pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen über­neh­men eben­so wie Bei­hil­fe­stel­len die Kos­ten einer psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Behand­lung. Der Umfang der Erstat­tungs­mög­lich­kei­ten ist jedoch von den tarif­li­chen Ver­ein­ba­run­gen mit Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung abhän­gig. Fra­gen Sie daher vor Beginn einer Ver­hal­tens­the­ra­pie bei Ihrer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung nach.

Selbst­ver­ständ­lich besteht auch die Mög­lich­keit, eine Psy­cho­the­ra­pie pri­vat zu bezah­len. In die­sem Fall kön­nen Sie direkt die Behand­lung begin­nen, ohne die Rück­mel­dung Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung abwar­ten zu müs­sen.

Die Kos­ten für eine Paar­the­ra­pie wer­den von den Kran­ken­ver­si­che­run­gen grund­sätz­lich nicht über­nom­men.  Hier­bei han­delt es sich um eine Leis­tung, die Sie als Selbst­zah­ler in Anspruch neh­men kön­nen. 

Auch psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung und Coa­ching sind Selbst­zah­ler­leis­tun­gen und wer­den nicht von den Kran­ken­kas­sen erstat­tet.

Sitzungen

Ihre Kran­ken­kas­se geneh­migt in der Regel zunächst eine Anzahl von 25 bzw. 45 Sit­zun­gen, je nach Art der Behand­lung (Kurz- oder Lang­zeit­the­ra­pie), wobei jede Sit­zung eine Dau­er von 50 Minu­ten hat. Soll­te der Bedarf bestehen, kön­nen im Anschluss Ver­län­ge­rungs­an­trä­ge gestellt wer­den.

Terminabsage

Falls Sie einen Ter­min nicht wahr­neh­men kön­nen, bit­te ich Sie, die­sen min­des­tens 48 Stun­den (zwei Werk­ta­ge) im Vor­aus abzu­sa­gen, damit der Ter­min even­tu­ell noch an ande­re Pati­en­ten ver­ge­ben wer­den kann. Soll­te eine Absa­ge weni­ger als 48 Stun­den vor­her erfol­gen, fällt ein Aus­fall­ho­no­rar in Höhe von 100 € an.

Falls es Ihnen nicht mög­lich ist, einen ursprüng­lich in Prä­senz geplan­ten Ter­min wahr­zu­neh­men, haben Sie die Mög­lich­keit, die­sen bis zu zwei Stun­den vor Beginn der Sit­zung als Online-Ter­min umzu­wan­deln. So bleibt die Kon­ti­nui­tät der The­ra­pie auch in Zei­ten von beruf­li­cher Abwe­sen­heit gewahrt, was den Fort­schritt Ihrer The­ra­pie för­dert.