Ablauf & Kosten
Erstgespräch
Im Erstgespräch besprechen wir Ihr aktuelles Anliegen und klären, wie ich Sie bestmöglich unterstützen kann. Darüber hinaus erhalten Sie erste Informationen zum organisatorischen Ablauf sowie zu den Inhalten der weiteren psychotherapeutischen Sitzungen.
Probatorik
Nach dem Erstgespräch folgen bis zu vier probatorische Sitzungen, die ohne vorherige Beantragung bei der Krankenkasse in Anspruch genommen werden können. Diese dienen dem Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung, der Diagnosestellung und der Informationsgewinnung. Am Ende der Probatorik erstellen wir gemeinsam ein Modell zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Beschwerden. Auf dieser Grundlage entwickeln wir Ihre individuellen Therapieziele.
Beantragung
Wenn Sie dies wünschen, stelle ich nach den probatorischen Sitzungen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle. In der Regel ist hierfür eine ärztliche Abklärung durch Ihren Hausarzt, Psychiater oder Neurologen erforderlich, der einen Konsiliarbericht erstellt. Dieser Bericht wird dem Antrag auf Kostenübernahme beigefügt.
Kosten
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sollten Sie Fragen zum Steigerungssatz oder zu den Kosten haben, können wir dies gerne im Vorfeld klären.
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenso wie Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten ist jedoch von den tariflichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung abhängig. Fragen Sie daher vor Beginn einer Verhaltenstherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall können Sie direkt die Behandlung beginnen, ohne die Rückmeldung Ihrer Krankenversicherung abwarten zu müssen.
Paartherapie
Die Kosten für eine Paartherapie werden von den Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernommen. Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die Sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen können.
Psychologische Beratung & Coaching
Auch psychologische Beratung und Coaching sind Selbstzahlerleistungen und werden nicht von den Krankenkassen erstattet.
Sitzungen
Ihre Krankenkasse genehmigt in der Regel zunächst eine Anzahl von 25 bzw. 45 Sitzungen, je nach Art der Behandlung (Kurz- oder Langzeittherapie), wobei jede Sitzung eine Dauer von 50 Minuten hat. Sollte der Bedarf bestehen, können im Anschluss Verlängerungsanträge gestellt werden.
Terminabsage
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden (zwei Werktage) im Voraus abzusagen, damit der Termin eventuell noch an andere Patienten vergeben werden kann. Sollte eine Absage weniger als 48 Stunden vorher erfolgen, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 € an.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, einen ursprünglich in Präsenz geplanten Termin wahrzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis zu zwei Stunden vor Beginn der Sitzung als Online-Termin umzuwandeln. So bleibt die Kontinuität der Therapie auch in Zeiten von beruflicher Abwesenheit gewahrt, was den Fortschritt Ihrer Therapie fördert.